Personalvertretung Landwirtschaftslehrer OÖ Zentralausschuss

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Personalvertretung
Landwirtschaftslehrer:innen OÖ
Zentralausschuss

Gerald Kaiblinger (Vorsitzender)
Linzer Straße 2
A-4730 Waizenkirchen
Telefon: +43 664 600 723 4901
E-Mail: za-lfbfs.post@nullooe.gv.at

Sekretariat: +43 664 600 723 4905 (Luzia Wagner)

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu
beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterzuhelfen.

Unser Team freut sich darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen
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    Personalvertretung Landwirtschaftslehrer OÖ Zentralausschuss

    Unsere Aufgaben

    Allgemeine Aufgaben

    Wahrung und Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Kollegenschaft im Rahmen des Personalvertretungsgesetzes (PVG). Die Dienststellenleiterin bzw. der Dienststellenleiter (Bezirkshauptfrau/-mann bzw. Schulqualtätsmanager/in, Bildungsdirektor, Leiterin der Präsidiale, Leiter des Pädagogischen Dienstes) und in Angelegenheit der einzelnen Schulen die Schulleiter/in sind Verhandlungspartner/in der Personalvertretung.

    Die Personalvertretung hat dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.

     

    Konkrete Aufgaben (auszugsweise) (§ 9 PVG)

    Der Personalvertretung obliegt die Mitwirkung bei:

    • Anträge auf Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis
    • Anträge auf Ernennung oder Überstellung
    • Auswahl der Bediensteten für eine Aus- oder Fortbildung
    • Gewährung von Vorschüssen
    • Erstellung von Grundsätzen über die Gewährung von Belohnungen
    • Gewährung von Sonderurlauben von mehr als 3 Tagen Dauer
    • Gewährung von Karenzurlauben ohne gesetzlichen Anspruch
    • Anordnung von Überstunden
    • Auflösung des Dienstverhältnisses durch Dienstgeber
    • Untersagung einer Nebenbeschäftigung
    • Errichtung und beim Umbau von Amtsgebäuden bereits im Planungsstadium

    Mit der Personalvertretung ist das Einvernehmen herzustellen:

    • in allgemeinen Personalangelegenheiten
    • bei Erstellung und Änderung des Dienstplans und der Diensteinteilung (über einen längeren Zeitraum)
    • bei der Einführung neuer Arbeitsmethoden

    Der Personalvertretung ist schriftlich mitzuteilen:

    • die Aufnahme, die Dienstzuteilung und die Versetzung
    • die Betrauung mit einer Vorgesetztenfunktion
    • die gewährten Belohnungen

    Darüber hinaus kann die Personalvertretung:

    • Anregungen geben und Vorschläge erstatten, mit dem Ziel im Interesse der Bediensteten den Dienstbetrieb zu fördern.
    • Bedienstete in Einzelpersonalangelegenheiten vertreten, sofern dies von einem Bediensteten für seine Person verlangt wird.